Führerschein in Thailand
Wenn Sie in Thailand ein Auto oder einen Motorroller ausleihen wird der Verleiher selbst entweder gar nicht nach einem Führerschein fragen oder ist mit jeder Art von Führerschein zufrieden. Problematisch wird es bei Polizeikontrollen oder Unfällen. Gerade bei Unfällen interessiert sich nicht nur die hiesige Polizei für eine gültige Fahrerlaubnis, sondern auch die Versicherung in Ihrem Heimatland.
Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie einen gültigen internationalen Führerschein oder einen gültigen thailändischen Führerschein vorzeigen können. Denken Sie beim Ausleihen eines Motorrollers auch an die Klasse, welche Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen. Heutzutage haben die meisten Motorroller in Thailand mindestens 125 ccm.
Internationaler Führerschein in Thailand
Für deutsche Staatsbürger gilt der Internationale Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist. Für österreichische und schweizer Staatsangehörige ist der Internationale Führerschein nach dem Genfer Abkommen über den Straßenverkehr (19.09.1949) erforderlich, welcher nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gilt.
Thailändischer Führerschein
Normalerweise benötigen Sie keinen thailändischen Führerschein, wenn Sie einen internationalen Führerschein besitzen. Wenn Sie jedoch länger in Thailand bleiben oder nicht die korrekte Klasse für den Motorroller haben, dann bringt der thailändische Führerschein Vorteile. Der thailändische Führerschein wird beim zuständigen "Department of Land Transportation" beantragt. Hier haben Sie die Möglichkeit den internationalen Führerschein umschreiben zu lassen oder den thailändischen Führerschein komplett neu zu machen. Bezüglich der benötigten Dokumente und dem Ablauf sollten Sie sich kurz vorher erkundigen, da dies zum Einem vom zuständigen Amt abhängig ist und zum anderen sich ständig ändert.